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04 Mar
04Mar

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem bald ein noch umfassenderes EU-Lieferkettengesetz - die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) - folgt, ist für europäische Unternehmen ab einer bestimmten Größe unumgänglich. Um den künftigen gesetzlichen Verpflichtungen sowie den gesellschaftlichen Erwartungen an die Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette - vom Upstream über den Downstream bis über die Lebensdauer eines Produkts - gerecht zu werden, müssen Unternehmen Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen sowohl in ihrem eigenen Geschäftsbereich als auch bei ihren direkten (und indirekten) Lieferanten durchführen. Darüber hinaus müssen ein übergreifendes Risikomanagementsystem und eine transparente Berichterstattung etabliert werden. Nur so lässt sich auch für Investor*innen, Mitarbeiter*innen, Kund*innen sowie weitere Interessengruppen eine langfristige Perspektive entwickeln.