Seit dem 5. Januar 2023 ist die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft. Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 2026 (für das Berichtsjahr 2025) seine Nachhaltigkeitsaktivitäten zu berichten. Für Unternehmen, die bereits jetzt nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichten, gilt diese Regelung bereits ab dem Berichtsjahr 2024. Viele kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMUs) sind auf den damit verbundenen Aufwand nur unzureichend vorbereitet. Es fehlen häufig Strukturen und Know-how im Bereich Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsmanagement und Berichtswesen.