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04 Mar
04Mar

Seit März 2021 sind Unternehmen und Institute des Finanzmarktes durch eine neue Offenlegungsverordnung - Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) - zu vorvertraglichen Informationen und laufenden Offenlegungen in regelmäßigen Berichten sowie auf Websiten gegenüber Endanleger*innen verpflichtet. 

Die Offenlegung bezieht sich vor allem auf Finanzprodukte, die entworfen oder zu denen beraten wird. Die auf Produkte anwendbare Offenlegungsregelung hängt von der Klassifizierung des Produktes nach SFDR ab. Hiernach muss das Produktportfolio zwischen Produkten, die ein nachhaltiges Ziel verfolgen (Artikel 9, SFDR), Produkten, die ökologische oder soziale Merkmale fördern (Artikel 8, SFDR) und Produkte, die unter keinen der genannten Aspekte fallen, differenzieren.